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   BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79   

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https://dejure.org/1979,4174
BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79 (https://dejure.org/1979,4174)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1979 - 4 StR 372/79 (https://dejure.org/1979,4174)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 (https://dejure.org/1979,4174)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen welchen Straftatbestand die Tat verstößt - Kumulative Anwendung von Strafmilderungsgründen - Gleichzeitige Anwendung des § 21 und § 49 Strafgesetzbuch (StGB)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79
    Falls die Einzelstrafen nach dem Strafrahmen des § 49 StGB bemessen worden sind, hätte es einer besonderen Rechtfertigung dafür bedurft, daß für die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln eine Strafe festgesetzt worden ist, die nur geringfügig unter unter der Obergrenze dieses Strafrahmens liegt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78

    Nichtbelehrung einer geschiedenen Ehefrau über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79
    Da der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat, muß sie im Schuldspruch neu gefaßt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 289/78).
  • BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79

    Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen

    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.

    Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).

  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80

    Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des

    Das war auch deshalb erforderlich, weil die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH Beschl. v. 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - v. 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
  • BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80

    Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes -

    Der Schuldspruch begegnet inhaltlich keinen rechtlichen Bedenken; jedoch muß er neu gefaßt werden, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79).
  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79

    Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Kummulative

    Das ist ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 620/83

    Zulässigkeit der Verwertung eines Attestes ohne Vernehmung des Arztes - Benennung

    Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. Beschlüsse des BGH vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 -).
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 188/80

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Zulässigkeit der

    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - M StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.
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